Ende geschützter Grundversorgungsdienst – Schrittweiser Schutzdienst
Am 1. Januar hat in Italien der Übergang vom geschützten Grundversorgungsdienst zum freien Markt begonnen. Kleine Unternehmen müssen sich nach einer sechsmonatigen Übergangszeit bis zum 30. Juni 2021 für einen Stromversorger auf dem freien Markt entschieden haben, wenn sie nicht einem regionalen Verteilerbetrieb zugeteilt werden wollen.
Für Privathaushalte und Kleinstunternehmer endet der geschützte Grundversorgungsdienst am 31. Dezember 2022.
Wer muss jetzt zum freien Markt wechseln?
Kleinunternehmen (mit 10 bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 2 bis 10 Millionen € mit Niedrigspannung) und Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Umsatz unter 2 Millionen € und mindestens einem Anschluss mit einer Vertragsleistung von mindestens 15 kW).
Was geschieht mit Unternehmen, die sich noch nicht für einen Anbieter auf dem freien Markt entschieden haben?
Für die zum Wechsel verpflichteten Klein- und Kleinstunternehmen gelten automatisch Übergangsbestimmungen (Servizio a Tutela Graduali). Die Fortführung der Stromlieferungen ist garantiert.
1. Januar 2021 – 30. Juni 2021
Der Strom wird vom bisherigen Energieversorger geliefert, es gelten aber die Vertragsbedingungen der standardisierten PLACET-Angebote. Der Preis für Energie orientiert sich weiterhin am gesamtstaatlichen Einheitspreis PUN.
Ab dem 1. Juli 2021
Wer sich für keinen Anbieter auf dem freien Markt entschieden hat, wird automatisch einem Energieversorger zugewiesen, der in regionalen Auktionen ermittelt wird. Es gelten weiterhin die Vertragsbedingungen der PLACET-Angebote.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Stromversorgung (ganz unten)