E-Gemeinschaften: Der Neustart
Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) hat das von der EU genehmigte Dekret zur Förderung von „Erneuerbaren Energiegemeinschaften“ (comunità energetiche rinnovabili), „gemeinsam handelnden Eigenverbrauchern aus erneuerbaren Energiequellen“ (sistemi di autoconsumo collettivo da fonti rinnovabili) und „individuellen
Eigenverbrauchern von erneuerbarer Energie aus der Ferne, die das Stromnetz nutzen“ (sistemi di autoconsumo individuale di energia rinnovabile a distanza) veröffentlicht. Damit herrscht jetzt endlich Rechtssicherheit – und viele Projekte können weitergeführt oder neu gestartet werden. Das Dekret trat am 24. Januar 2024 in vollem Umfang in Kraft.
Was geschieht jetzt? Wie im Dekret vorgesehen wird das MASE innerhalb von 30 Tagen die entsprechenden Durchführungsbestimmungen formulieren und – nach einer Prüfung durch die gesamtstaatliche Regulierungsbehörde ARERA –
– publizieren. Der für die Förderung von erneuerbarer Energie zuständige GSE wird danach innerhalb von 45 Tagen das entsprechende Online-Portal freischalten, über das die Förderanträge eingereicht werden können.
Das Förderdekret enthält zwei Förderungsvarianten:
- Einen Fördertarif für die gemeinsam genutzte erneuerbare Energie.
- Einen Kapitalbeitrag von bis zu 40 Prozent der anerkannten Kosten für Investitionen zur Realisierung neuer Anlagen oder zur Leistungssteigerung bestehender Anlagen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern. Diese Maßnahme wird mit 2,2 Milliarden Euro aus dem Fonds für Aufbau und Resilienz PNRR finanziert. Der Beitrag kann innerhalb festgelegter Grenzen mit dem Fördertarif kombiniert werden.
Als Projektpartner engagiert sich der SEV für Energiegemeinschaften. So planen die Marktgemeinde Lana und der Südtiroler Energieverband die größte Energiegemeinschaft in unserem Land. Der erste Schritt zur Aktivierung der Energiegemeinschaft „Energie Lana“ ist die Installation von PV-Anlagen auf den Dächern von Gebäuden im Besitz der Gemeinde und die Nutzung des dort erzeugten „grünen“ Sonnenstroms in privaten Haushalten und in Unternehmen aus Lana. 23 öffentliche Immobilien sind dafür geeignet und könnten pro Jahr zusammen mit bereits bestehenden Anlagen etwa 3.200.000 Kilowattstunden (kWh) Strom produzieren Die Gemeinde Lana als Strom produzierender und selbst verbrauchender „Prosumer“ und die lokalen „Consumer“ bilden somit die „Keimzelle“ einer Energiegemeinschaft, die dann weitere „Prosumer“ und „Consumer“ integrieren soll.