Fernwärme: Regulierte Preise?
Die vom SEV eingeforderte autonome Regulierungsbehörde in Südtirol hat viele Vorteile. Ein aktuelles Beispiel: Die geplante Regulierung der Preise für Fernwärme. Angesichts der stark gestiegen Preise für fossiles Gas hat die staatliche Regulierungsbehörde ARERA die Preisgestaltung italienischer Fernwärmeanbieter im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. März 2020 überprüft. Der entsprechende Bericht wurde am 5. November 2022 vorgelegt. Demnach „scheinen die seit dem letzten Quartal 2021 vorgenommenen Preiserhöhungen im Bereich der Lieferung von Fernwärme nicht in vollem Umfang gerechtfertigt zu sein“.
In einem am 15. November 2022 publizierten Bericht schlägt die ARERA der Regierung und dem Parlament daher eine Regulierung der Preisgestaltung für die Bereitstellung von Fernwärme vor. Demnach könnte die Regulierungsbehörde „allgemeine Vorgaben zur Festlegung der Preise inklusive der Art und Weise der Abdeckung von Kapital- und Betriebskosten sowie Kriterien für eine getrennte Buchhaltung bei mehreren Tätigkeiten“ festlegen. Die Betreiber von Fernwärmenetzen wären dann verpflichtet, diese Vorgaben – unter der Aufsicht der ARERA – verbindlich einzuhalten.
In intensiver Zusammenarbeit mit dem italienischen Genossenschaftsverband Confcooperative Consumo e Utenza versucht der Südtiroler Energieverband diese Regulierung zu blockieren oder zumindest einzuschränken. In ihrem Bericht über die Preisgestaltung von Fernwärmeanbietern stellt die ARERA fest, dass „fossiles Gas der Hauptenergieträger für die Wärmeerzeugung in Fernwärmesystemen ist, so dass sich stark schwankende Gaspreise erheblich auf die Gesamtkosten auswirken können“. Anders als im restlichen Italien verarbeitet die Mehrheit der in Südtirol tätigen Fernheizwerke Biomasse – und ist daher unabhängig von der Entwicklung der Gaspreise. Zudem sind viele Südtiroler Fernheizwerke genossenschaftlich organisiert. Deren Kunden sind Mitglieder in „ihrer“ Genossenschaft und somit auch Mitbesitzer „ihres“ Fernheizwerkes.
Eine autonome Energieautonomie könnte im Dialog mit der ARERA im Fall von Regulierungsvorhaben noch im Stadium der Entscheidungsfindung auf den Sonderstatus unseres Landes verweisen. Realitätsferne Ansätze wie die oben genannten Regulierungsvorschläge könnten damit frühzeitig entschärft oder ganz verhindern werden.