Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn Sie einen Stromanschluss anmelden müssen kommen sie 3-4 Tage vorher bei uns im Büro vorbei, damit die Vertragsmodalitäten erledigt werden können. Im Idealfall können Sie uns die Zählernummer oder POD-Nr. des bestehenden Zählers mitteilen. Normalerweise ist der Stromanschluss deaktiviert, nachdem Sie den Vertrag mit EWP abgeschlossen haben, wird der Anschluss reaktiviert.
Siehe Tarife Strom oder unter www.arera.it unter „allacciamento“
Die Stromtarife und Strompreise können unter dem Link www.arera.it/it/prezzi.htm nachgelesen werden.
Weiters finden Sie Informationen zur Strompreisentwicklung an der Börse unter https://www.mercatoelettrico.org/it/
Beabsichtigen Sie Ihren Stromanschluss abzumelden (z.B. Auszug Mietwohnung) bitten wir Sie uns dies 3-4 Tage vorher mitzuteilen, damit der Anschluss rechtzeitig deaktiviert werden kann.
Die üblichen Leistungen für HH-Anschlüsse sind 3 bis 4,5 bis 6 kW bei HH-Zähler 230V/1Phasen (GISM). HH-Anschlüsse und NH-Anschlüsse über 6 kW werden mit einem Drehstromzähler 400V/3Phasen realisiert. Bei Anschlüssen über 10 kW ist das EWP verpflichtet eine Konformitätserklärung anzufordern. Bei Leistungen über 15kW wird die Blindleistung gezählt. Bei Anschlüssen über 30kW werden die Spitzen berücksichtigt und indirekte Zähler (GISS) montiert.
Mit Beginn 2017 kann der Endkunde, entsprechend der Vorgaben AEEGSI; folgende Leistungsanpassungen beantragen:
– Anschlüsse bis 6 kW eine Leistungsanpassung +/- 0,5 kW
– Anschlüsse ab 6 kW bis 10 kW eine Leistungsanpassung +/- 1 kW
– Anschlüsse ab 10 kW bis 30 kW eine Leistungsanpassung +/- 5 kW
Bei Neuanschlüssen bzw. Leistungserhöhungen über 6 kW ist das EWP verpflichtet eine Konformitätserklärung anzufordern.
Hierzu finden Sie Informationen unter der Internetseite www.arera.it unter „bonus elettrico“. Des Weiteren können Sie sich hierzu in Ihrer Gemeinde informieren.
Das Verrechnungszentrum des EWP erhält von der Stromaufsichtsbehörde Aquirente Unico (AU), welche wiederum von der Agentur für Einnahmen informiert wird, die Kundenliste bei welchem die Fernsehsteuer zu verrechnen ist.
Jeder Steuerzähler hat selbst die Pflicht zu kontrollieren ob die Steuer mit der Stromrechnung belastet wurde, oder ob die Steuer mittels Steuermodell F24 einbezahlt werden muss.
Informationen und Formulare für Ansuchen um Befreiung finden Sie unter folgenden Links:
www.verbraucherzentrale.it
www.agenziaentrate.gov.it
www.canone.rai.it
Sollten Sie beabsichtigen eine PV-Anlage zu installieren, bitten wir Sie in unserem Büro vorbeizukommen, damit das erforderliche Vorgehen besprochen werden kann. In jedem Fall benötigen wir eine Kopie der technischen Daten der geplanten Anlage (Projekt).
Das EWP stellt den „eingetragenen öffentlichen Vereinen“ für gemeinnützige Veranstaltungen auf Antrag den Strom zur Verfügung. Der Antrag kann im unserem Büro gestellt werden.
Für Vereine mit „privaten bzw. kommerziellen“ Charakter wird der Strom für Veranstaltungen auf Antrag und gegen Bezahlung einer geringen Pauschale bereitgestellt.
Das Energie-Werk Prad muss die örtlichen Gegebenheiten mittels Lokalaugenschein prüfen und teilt ihnen die Kosten mittels Angebot oder Kostenschätzung mit.
Siehe Tarife Wärme
Siehe Tarife Breitband
Nachdem alle Verkabelungen (auch hausintern – Kunde) und Vertragsmodalitäten abgeschlossen sind, wird der Router installiert und aktiviert. Die Aktivierung dauert ca. 10 Tage.