Vollversammlung 2021
Es ist derzeit leider nicht möglich, die Vollversammlung wie gewohnt abzuhalten. Der Gesetzgeber hat zwar die Fristen für die Genehmigung der Bilanz auf 180 Tage verlängert, es ist aber nicht sicher, ob sich bis dahin die Lage wieder stabilisiert hat.
Deshalb hat der Verwaltungsrat entschieden, sich der neuen vom Gesetzgeber zugelassenen Möglichkeiten zu bedienen und die anstehende Vollversammlung zur Bilanzgenehmigung mit zwei von der Genossenschaft benannten Vertreter abzuwickeln. Damit wird die Anzahl der Teilnehmer auf ein Minimum reduziert. Auf diese Weise ist es uns möglich das Geschäftsjahr 2020 zeitnah abzuschließen und uns voll auf die kommenden Herausforderungen zu konzentrieren.
Sie als Mitglied geben in der kommenden Vollversammlung trotzdem vollwertig Ihre Stimme ab, indem sie eine spezifische Vollmacht an diesen Vertreter ausstellen und darin auch klar vorgeben, wie er für Sie abstimmen muss. Ihre Anweisungen an den Vertreter sind der Genossenschaft vorab nicht bekannt. Als Vertreter hat der Verwaltungsrat Herrn Kuntner Mainrad und Frau Kuntner Ulrike benannt, die in der jeweiligen Vollmacht aufscheinen.